Arbeitsrecht ist vor allem Richterrecht und wird überwiegend von der Rechtsprechung des BAG sowie des Gerichtshofs der Europäischen Union geprägt. Diese – und die wichtigsten Entscheidungen der Instanzgerichte – ständig zu verfolgen und durchzuarbeiten, ist für Gremiumsmitglieder kaum möglich. Dieses Tagesseminar – in dem die wichtigsten arbeitsgerichtlichen Entscheidungen innerhalb des letzten Jahres angesprochen werden – soll Ihnen Zeit und Arbeit abnehmen und Sie auf den neuesten Stand der Rechtsprechung bringen.
Schwerpunkte (je nach Aktualität):
- Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
- Diskriminierungsgesetz
- Entgeltrecht, insbesondere Mindestlohn und Überstundenvergütung
- Annahmeverzug
- Leiharbeit und Werkvertrag
- Befristungs- und Kündigungsrecht (alle wichtigen Entscheidungen)
- Recht des Betriebsübergangs (Voraussetzungen und Widerspruchsrecht)
- Betriebsverfassungsrecht (wichtige Entscheidungen zum Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats)
- Digitale Arbeitswelt (verdeckte und offene Überwachungsmaßnahmen des Arbeitgebers)
- Urlaubsrecht
- Änderungen im Nachweisgesetz
- Arbeitszeiterfassung
Kosten:
Teilnehmerbeitrag: 190,- Euro
Verpflegungspauschale (inkl. Getränke): 30,20 Euro
Referentin:
Irena Schauer
Fachanwältin für Arbeits- und Sozialrecht
Seminarvereinbarungen:
- Die Bildungs- & Tagungshäuser in Vierzehnheiligen sind als Fortbildungsträger für MAV - Schulungen anerkannt.
- Die angebotenen Kurse sind als geeignete Schulungsmaßnahmen für Mitarbeitervertretungen in den kirchlichen Einrichtungen der Bayrischen Erzdiözese gemäß §16 MAVO genehmigt.
- Bitte beschließen und beantragen Sie die Teilnahme des Kurses gem. § 16 MAVO rechtzeitig.
- Die Mindestteilnehmerzahl liegt bei 12 Personen.
- Das Bildungshaus behält sich vor, das Seminar bei zu geringer Teilnahme abzusagen.
- Die Anmeldung ist verbindlich.
Stornofristen:
- Stornierung bis 14 Tage vor Anreise kostenfrei
- Stornierung bis 1 Tag vor Anreise 50% der vereinbarten Leistung
- Stornierung am Anreisetag 100% der vereinbarten Leistung
- Bei Abmeldung wegen Krankheit oder aus dienstlichen Gründen ist eine Bescheinigung des
Dienstgebers vorzulegen.